FAQ / Häufig gestellte fragen

Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung (Rezept) Ihres Arztes mit. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung bequeme Kleidung, sowie ein großes Handtuch mit. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Operationsberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen könnten.

Unsere Praxis wird als Bestell- bzw. Terminpraxis geführt, weshalb die mit Ihnen vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Folglich sind Sie verpflichtet, vereinbarte Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen oder sie, falls erforderlich, frühzeitig bis spätestens 24 Stunden vorher persönlich, telefonisch oder per E-Mail unter Angabe Ihres Namens, des Behandlungsdatums und der Uhrzeit abzusagen. Für nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird Ihnen eine Ausfallpauschale in Rechnung gestellt, sollte der Termin nicht anderweitig vergeben werden können (§ 615 BGB). Für Ihren ausgefallenen Termin vereinbaren Sie bitte mit uns einen neuen Termin.
Die Regelbehandlungsdauer der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 15-20 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Patientenaufklärung, Anamnese, Befundung sowie die Behandlungsdokumentation Teil der Behandlungszeiten sind. Dies entspricht den Vorgaben der Krankenkassen! Diese vorgegebene Behandlungsdauer ist uns zu kurz, daher versuchen wir eine Behandlungszeit von 25 Minuten einzuhalten.
Wir sind von den Krankenkassen dazu verpflichtet, Zuzahlungen in Form von Rezeptgebühren von Ihnen einzufordern. Diese sind abhängig von Verordnungsart und Menge unterschiedlich hoch. Die Zuzahlung setzt sich wie folgt zusammen: 10 Euro + 10 % des Rezeptwertes. Wir bitten Sie diese bar oder per EC Lastschrift zu Beginn der Behandlung zu entrichten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bitten wir Sie Ihren Befreiungsausweis vorzulegen.
Wenn Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen eine bestimmte Höhe übersteigen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von den Zuzahlungen beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Richtlinien zur Befreiung von den Rezeptgebühren bzw. den Zuzahlungen. Kinder bis 18 Jahre sind grundsätzlich befreit von Zuzahlungen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die von Ihrem Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) auf Richtigkeit gemäß der gültigen Heilmittelrichtlinie zu prüfen. Ein Rezept, das nicht den Vorgaben dieser Heilmittelrichtlinie entspricht, wird von der Krankenkasse grundsätzlich nicht anerkannt und somit unsere Behandlung nicht bezahlt. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir das Rezept gegebenenfalls nicht annehmen können. In einem solchen Fall bitten wir Sie, die Verordnung von Ihrem Arzt ändern zu lassen. Die Änderung ist durch den Arzt mit Stempel und Unterschrift zu dokumentieren.
Das ausgestellte Rezept ist nur 28 Kalendertage gültig. Spätestens am 28. Kalendertag muss mit der Behandlung begonnen worden sein. Besteht der Fall, dass Sie es terminlich nicht einrichten können, haben Sie die Möglichkeit, sich von Ihrem Arzt einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept eintragen zu lassen. Diese Änderung ist mit einem Stempel und der Unterschrift des Arztes zu bestätigen.

osteopathie

Grundsätzlich kann man sagen, dass eine osteopathische Behandlung immer sinnvoll ist, sei es als Unterstützung der laufenden Therapie oder als eigenständige Behandlung. Osteopathie kann aber auch vorsorglich zur Prävention von Erkrankungen eingesetzt werden.

Fabian Thomann, Osteopath in unserer Praxis, besitzt eine Zulassung zum Heilpraktiker. Durch diese Zulassung können Sie auch ohne ärztliches Rezept zu uns kommen. Von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen werden die Kosten für osteopathische Behandlungen i.d.R. erstattet. 
Gesetzliche versicherte Patient:innen können die Kosten teilweise von ihrer Kasse oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet bekommen, es bedarf aber einer ärztlichen Überweisung.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle bezüglich der Kostenerstattung.

Grundsätzlich dürfen wir auch ohne ärztliche Verordnung die Behandlung durchführen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen immer vorher einen Arzt aufzusuchen.
Als privat Versicherte:r benötigen Sie i.d.R. kein ärztliches Rezept, bitte informieren Sie sich dennoch vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle, ob eine Verordnung eingereicht werden muss.
Sollten Sie als gesetzlich Versicherte:r  eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, so bedarf es auf jeden Fall ein ärztliches Rezept, eine Verordnung oder eine Empfehlung eines Arztes, für die osteopathische Behandlung.

Ja. Fabian Thomann darf als Heilpraktiker auch ohne Verordnung therapeutisch arbeiten. Wir empfehlen Ihnen trotzdem immer vorher einen Arzt aufzusuchen.

ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen. Präventive Ernährungsberatung hilft, bevor es zu Erkrankungen kommt. Sie kann auch bei Fragen zur richtigen Ernährung in besonderen Lebensphasen/-situationen in Anspruch genommen werden. Das Ziel einer Ernährungsberatung ist es also, das Krankheitsrisiko zu reduzieren, eine Fehl- und Mangelernährung zu vermeiden und ein gesundes Körpergewicht zu erreichen.

Mögliche Indikationen für die Ernährungsberatung:

  • Untergewicht und leichtes Übergewicht
  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • Ernährung im Alter
  • Bedarfsgerechte Ernährung im Berufsalltag und bei Schichtdienst
  • Gesteigerte Leistungsfähigkeit im Freizeit- und Leistungssport
  • Vegane Ernährung

Ernährungstherapie hingegen richtet sich an Personen, bei denen bereits eine Erkrankung vorliegt. Die Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen soll hierdurch ergänzt und die krankheitsbedingten Ernährungsprobleme gelindert werden. Das Ziel ist es, die Grunderkrankung positiv zu beeinflussen, ihr Fortschreiten zu stoppen oder hinauszuzögern sowie ggf. den Medikamentenbedarf zu reduzieren. Ernährungsgewohnheiten werden verändert und als langfristige Gewohnheiten im Alltag dauerhaft integriert.

Sie nehmen für ein kurzes Vorgespräch Kontakt mit Laura Krause auf, sodass Sie ihr Anliegen, Ziele, Wünsche und Erwartungen gemeinsam besprechen können. Auf Grundlage dieses Gesprächs vereinbaren Sie das weitere Vorgehen und die Beratungstermine. Frau Krause wird Ihnen Hilfestellung geben können, ob eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie für Sie in Frage kommt.
Die Ernährungstherapie ist eine Eigenleistung, kann bei einer medizinischen Notwendigkeit aber von Ihrer Krankenkasse bezuschusst, ggf. auch vollständig übernommen werden. Durch die Zertifizierung von Laura Krause beim VFED ist sie zur Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigt. Erkundigen Sie sich, in welcher Höhe eine Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Ihre Therapeutin stellt Ihnen diese gerne zusammen. Die Erstattung erfolgt in der Regel nach der Durchführung der Beratung. Für die präventive Ernährungsberatung werden die Kosten von den Krankenkassen leider nicht übernommen. Selbstverständlich können Sie aber Beratungstermine als Selbstzahlerleistung vereinbaren.

Ihr Arzt/ Ihre Ärztin kann Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen (Download Hier:) damit die Beratung von den Krankenkassen bezuschusst, oder ggf. auch vollständig übernommen werden kann. Das Ausfüllen der Verordnung ist budgetneutral und belastet das Heilmittelbudget nicht (Ernährungstherapie ist nicht im Heilmittelkatalog geregelt). Die Ernährungstherapie erfolgt also in Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigungen können bei sämtlichen (ernährungsmitbedingten) Erkrankungen oder krankheitsbedingten Ernährungsproblemen ausgestellt werden, z.B. • Übergewicht / Adipositas • Hyperlipidämien • Arterielle Hypertonie • Diabetes mellitus Typ 1 & 2 • Fettleber, Leberzirrhose • Hyperurikämie/Gicht • Erkrankungen der Schilddrüse (z.B. Hypothyreose, Hashimoto-Thyreoiditis) • Erkrankungen des Verdauungssystems: – chronisch entzündliche Darmerkrankungen (M. Crohn, Colitis ulcerosa) – Zöliakie – Verdauungsbeschwerden (Durchfall, Obstipation, Meteorismus etc.) – Reizdarmsyndrom – Sodbrennen, Reflux etc. – Nahrungsmittelunverträglichkeiten • Nahrungsmittelallergien • Rheuma, Arthrose etc. • Zustand vor und nach bariatrischer (gewichtsreduzierende) Operation • Essstörungen (Bulimia nervosa, Anorexia nervosa, Binge-Eating Disorder) Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung schicken Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag, einem Antrag auf Kostenerstattung sowie dem VFED Zertifikat der Therapeutin an Ihre Krankenkasse. In der Regel erfolgt die Kostenzusage innerhalb weniger Tage. Sobald die Kostenzusage vorliegt, melden Sie sich bei Laura Krause zur Terminvereinbarung, es kann jedoch auch selbstverständlich schon vorher gestartet werden oder die Beratung vollständig als Selbstzahlerleistung gebucht werden.

Der Umfang einer Ernährungstherapie liegt in der Regel bei 5-6 Terminen:
• 1 Anamnesegespräch à 60 min.
• 4-5 Folgeberatungen à 50 min.

Den Abstand zwischen den Gesprächen legen Sie gemeinsam mit ihrer Therapeutin fest. Einige brauchen erst einmal Zeit, das Besprochene und die Empfehlungen in ihrem Alltag umzusetzen. Andere dagegen schätzen die engmaschigere Betreuung und möchten die Termine lieber in einem engeren Abstand wahrnehmen – beides ist vollkommen okay.
Die Erfahrung zeigt, dass Termine im Abstand von zwei bis vier Wochen sinnvoll sind.

Die Dauer von Beratungsterminen als Selbstzahlerleistung kann individuell mit der Therapeutin vereinbart werden.

Das Honorar von Frau Krause orientiert sich an den offiziellen Empfehlungen des Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED e.V.), bei welchem sie zertifiziert ist.

1. Beratungseinheit à 60 min. 90 €
2. – 6. Beratungseinheit à 50 min 75 €

Sie erhalten von ihr eine Rechnung, die Sie zunächst bezahlen. Im Falle einer Ernährungstherapie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Rechnung anschließend zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

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