Patienteninformation
Nachfolgend haben wir für Sie ein paar wichtige Informationen zusammengestellt
Physiotherapie
Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die Verordnung (Rezept) Ihres Arztes mit. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung bequeme Kleidung, sowie ein großes Handtuch mit. Weiterhin ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse, ggf. Operationsberichte und/oder Röntgenbilder (auch auf CD) mitbringen könnten.
Osteopathie
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine osteopathische Behandlung immer sinnvoll ist, sei es als Unterstützung der laufenden Therapie oder als eigenständige Behandlung.
Osteopathie kann aber auch vorsorglich zur Prävention von Erkrankungen eingesetzt werden.
Fabian Thomann, Osteopath in unserer Praxis, besitzt eine Zulassung zum Heilpraktiker. Durch diese Zulassung können Sie auch ohne ärztliches Rezept zu uns kommen. Von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen werden die Kosten für osteopathische Behandlungen i.d.R. erstattet.
Gesetzliche versicherte Patient:innen können die Kosten teilweise von ihrer Kasse oder über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung erstattet bekommen, es bedarf aber einer ärztlichen Überweisung.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle bezüglich der Kostenerstattung.
Grundsätzlich dürfen wir auch ohne ärztliche Verordnung die Behandlung durchführen. Trotzdem empfehlen wir Ihnen immer vorher einen Arzt aufzusuchen.
Als privat Versicherte:r benötigen Sie i.d.R. kein ärztliches Rezept, bitte informieren Sie sich dennoch vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle, ob eine Verordnung eingereicht werden muss.
Sollten Sie als gesetzlich Versicherte:r eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, so bedarf es auf jeden Fall ein ärztliches Rezept, eine Verordnung oder eine Empfehlung eines Arztes, für die osteopathische Behandlung.
Ja. Fabian Thomann darf als Heilpraktiker auch ohne Verordnung therapeutisch arbeiten. Wir empfehlen Ihnen trotzdem immer vorher einen Arzt aufzusuchen.
Ernährungsberatung
Die Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen. Präventive Ernährungsberatung hilft, bevor es zu Erkrankungen kommt. Sie kann auch bei Fragen zur richtigen Ernährung in besonderen Lebensphasen/-situationen in Anspruch genommen werden. Das Ziel einer Ernährungsberatung ist es also, das Krankheitsrisiko zu reduzieren, eine Fehl- und Mangelernährung zu vermeiden und ein gesundes Körpergewicht zu erreichen.
Mögliche Indikationen für die Ernährungsberatung:
- Untergewicht und leichtes Übergewicht
- Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung im Alter
- Bedarfsgerechte Ernährung im Berufsalltag und bei Schichtdienst
- Gesteigerte Leistungsfähigkeit im Freizeit- und Leistungssport
- Vegane Ernährung
Ernährungstherapie hingegen richtet sich an Personen, bei denen bereits eine Erkrankung vorliegt. Die Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen soll hierdurch ergänzt und die krankheitsbedingten Ernährungsprobleme gelindert werden. Das Ziel ist es, die Grunderkrankung positiv zu beeinflussen, ihr Fortschreiten zu stoppen oder hinauszuzögern sowie ggf. den Medikamentenbedarf zu reduzieren. Ernährungsgewohnheiten werden verändert und als langfristige Gewohnheiten im Alltag dauerhaft integriert.
Ihr Arzt/ Ihre Ärztin kann Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen (Download Hier:) damit die Beratung von den Krankenkassen bezuschusst, oder ggf. auch vollständig übernommen werden kann. Das Ausfüllen der Verordnung ist budgetneutral und belastet das Heilmittelbudget nicht (Ernährungstherapie ist nicht im Heilmittelkatalog geregelt). Die Ernährungstherapie erfolgt also in Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt / Ihrer Ärztin. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigungen können bei sämtlichen (ernährungsmitbedingten) Erkrankungen oder krankheitsbedingten Ernährungsproblemen ausgestellt werden, z.B. • Übergewicht / Adipositas • Hyperlipidämien • Arterielle Hypertonie • Diabetes mellitus Typ 1 & 2 • Fettleber, Leberzirrhose • Hyperurikämie/Gicht • Erkrankungen der Schilddrüse (z.B. Hypothyreose, Hashimoto-Thyreoiditis) • Erkrankungen des Verdauungssystems: – chronisch entzündliche Darmerkrankungen (M. Crohn, Colitis ulcerosa) – Zöliakie – Verdauungsbeschwerden (Durchfall, Obstipation, Meteorismus etc.) – Reizdarmsyndrom – Sodbrennen, Reflux etc. – Nahrungsmittelunverträglichkeiten • Nahrungsmittelallergien • Rheuma, Arthrose etc. • Zustand vor und nach bariatrischer (gewichtsreduzierende) Operation • Essstörungen (Bulimia nervosa, Anorexia nervosa, Binge-Eating Disorder) Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung schicken Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag, einem Antrag auf Kostenerstattung sowie dem VFED Zertifikat der Therapeutin an Ihre Krankenkasse. In der Regel erfolgt die Kostenzusage innerhalb weniger Tage. Sobald die Kostenzusage vorliegt, melden Sie sich bei Laura Krause zur Terminvereinbarung, es kann jedoch auch selbstverständlich schon vorher gestartet werden oder die Beratung vollständig als Selbstzahlerleistung gebucht werden.
Der Umfang einer Ernährungstherapie liegt in der Regel bei 5-6 Terminen:
• 1 Anamnesegespräch à 60 min.
• 4-5 Folgeberatungen à 50 min.
Den Abstand zwischen den Gesprächen legen Sie gemeinsam mit ihrer Therapeutin fest. Einige brauchen erst einmal Zeit, das Besprochene und die Empfehlungen in ihrem Alltag umzusetzen. Andere dagegen schätzen die engmaschigere Betreuung und möchten die Termine lieber in einem engeren Abstand wahrnehmen – beides ist vollkommen okay.
Die Erfahrung zeigt, dass Termine im Abstand von zwei bis vier Wochen sinnvoll sind.
Die Dauer von Beratungsterminen als Selbstzahlerleistung kann individuell mit der Therapeutin vereinbart werden.
Das Honorar von Frau Krause orientiert sich an den offiziellen Empfehlungen des Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED e.V.), bei welchem sie zertifiziert ist.
1. Beratungseinheit à 60 min. 90 €
2. – 6. Beratungseinheit à 50 min 75 €
Sie erhalten von ihr eine Rechnung, die Sie zunächst bezahlen. Im Falle einer Ernährungstherapie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung können Sie die Rechnung anschließend zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
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